Baustopp verhindern durch selbstständiges Beweisverfahren
Prozesse ziehen sich häufig über eine längere Zeit hin. Nicht nur Bauverfahren können dabei eine Dauer von mehreren Jahren erreichen.
Kein Baustopp bei selbständigem Beweisverfahren
Treten in einer Bauphase z.B. Mängel auf, müsste der Bau eigentlich gestoppt werden und dürfte erst nach der gerichtlichen Feststellung der Mängel fortgesetzt werden. Die Mängel würden sonst überbaut werden und könnten später nicht mehr bzw. nicht ohne Abriss festgestellt werden.
Damit ein solcher Baustopp nicht oder nur kurzzeitig erforderlich ist, sieht die Zivilprozessordnung (ZPO) das sog. selbständige Beweisverfahren vor.
Kostengünstige Feststellung von Mängeln, Ursache und Beseitigungsaufwand
Dieses Beweisverfahren ist ein dem eigentlichen Prozess vorgelagertes selbständiges Verfahren zur hauptsächlichen Feststellung von Baumängeln. Mit dem Ergebnis dieses Verfahrens lassen sich die Erfolgsaussichten eines späteren Prozesses beurteilen. Dadurch wird ggf. eine außergerichtliche gütliche Einigung der Parteien ermöglicht. Sollte es zu einem Bauprozess kommen, so kann das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens in dem Prozess verwendet werden. Das bedeutet, es muss nicht noch einmal über den Mangel, seine Ursache und den Beseitigungsaufwand Beweis erhoben werden.